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Qualitätsstufen

Die Weine werden in folgenden Qualitätsstufen unterteilt:

Wein ohne Herkunftsangabe
mind. 11,2° KMW, mind. 8,5%vol Alkohol

Weine ohne Herkunftsangabe aber mit Sorten- und Jahrgangsangabe
mind. 11,2° KMW, mind. 8,5%vol Alkohol, ha-Höchstertragsregelung

Landwein
mind. 14° KMW, mind. 8,5%vol Alkohol, mind. 4 g/l Gesamtsäure

Qualitätswein
mind. 15°KMW, mind. 9%vol Alkohol, mind. 4 g/l Gesamtsäure und staatliche Prüfnummer

Kabinett
mind. 17° KMW, max. 13%vol Gesamtalkohol, max. 9 g/l Restzucker darf nicht aufgebessert werden.

Weine besonderer Reife- und Leseart (Prädikatsweine)

Spätlese
Wein aus Trauben, die im vollreifen Zustand geerntet worden sind und ein Mostgewicht von mind. 19° KMW aufweisen.

Auslese
Wein aus sorgfältig ausgelesenen Trauben, unter Aussonderung aller nicht vollreifen Beeren und ein Mostgewicht von mind. 21° KMW.

Beerenauslese
Wein aus dem Saft überreifer und/oder edelfauler Beeren mit einem Mostgewicht von mind. 25° KMW.

Ausbruch
Wein, der ausschließlich aus überreifen oder edelfaulen Beeren stammt und ein Mostgewicht von mind. 27° KMW aufweist.

Trockenbeerenauslese
Wein aus größtenteils edelfaulen, weitgehend eingeschrumpften Beeren deren Saft ein Mostgewicht von mind. 30° KMW aufweist.

Eiswein
Wein aus Trauben, die bei der Lese und der Kelterung gefroren waren und ein Mostgewicht von mind. 25° KMW aufgewiesen haben.

Strohwein
Wein aus vollreifen und zuckerreichen Beeren, die vor der Kelterung mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder an Schnüren oder ähnlichem aufgehängt waren und der Saft ein Mostgewicht von mind. 25° KMW aufgewiesen hat. Bei erreichen von 30 und mehr °KMW kann bereits nach zwei Monaten eine Abpressung erfolgen.

 
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